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Tarifkonflikt DB AG: TRANSNET begrüßt Aufhebung des Streikverbots
 

02.11.2007 Ungeachtet der Kritik am Verhalten der GDL im Tarifkonflikt mit der DB AG begrüßt TRANSNET das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts. Dieses hat am Freitag das Streikverbot im Fern- und Güterverkehr aufgehoben. Tarifprobleme dürfen nach unserer Auffassung nicht auf juristischem Wege gelöst werden. Mit dem Spruch unterstreichen die Richter die Arbeitnehmerrechte in Deutschland.

TRANSNET befürchtet, dass die Tarifautonomie in Deutschland durch ein Streikverbot in diesem Tarifkonflikt Schaden nimmt. Durch ein juristisches Streikverbot könnten Arbeitgeber aus anderen Branchen ermuntert werden, ähnlich gegen Ausstände von Beschäftigten vorzugehen. Das in Deutschland gelebte Prinzip zwischen den Tarifparteien muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Allerdings droht durch das Vorgehen der GDL die Tarifautonomie insgesamt schweren Schaden zu nehmen. Die Organisation betreibt mit ihren Vorstellungen die Spaltung der Belegschaft. Hinzu kommt, dass Tarifverhandlungen zwischen den Tarifparteien geführt werden müssen. Der Ruf nach der Politik hat hier nichts zu suchen.
 

 

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