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Grundsätzliches zur Fahrvergünstigung:
 

10.05.2010 Den Fahrvergünstigungsregelungen liegt der Fahrvergünstigungs-Tarifvertrag sowie der JobTicket Tarifvertrag zu Grunde. Damit haben sie den gleichen Stellenwert wie andere Tarifverträge auch. Weiter spielen bei den Fahrvergünstigungsregelungen steuerrechtliche Vorschriften eine bedeutende Rolle.

Die nachstehenden Informationen stammen von der DB AG bzw. dem BEV und sind im Original wiedergegeben.

Da sich Euro-Beträge, Rufnummern, Anschriften sowie die FDE-Liste laufend ändern können, kann keine Gewähr zu den Angaben gegeben werden. (Für Hinweise bezüglich Änderungen sind wir dankbar)

Ausführliche Informationen können den BFW-Broschüren 708/5 (Neuregelung der persönlichen Fahrvergünstigungen) und 713/1 (Job-Ticket M) (BFW-Ratgeber), welche ausschließlich über die Ortsverwaltungen erhältlich sind, entnommen werden.

 1 DB AG: Ansprechpartner zu den
Fahrvergünstigungen
hier
 2 BEV: Ansprechpartner zu den
Fahrvergünstigungen
hier

 3

 3.1

 3.2

DB AG: Aktuelle Informationen 2010

DB AG: Aktuelle Information zum Fahrplanwechsel 13.12.2009

DB AG: Aktuelle Information - Richtlinie Fahrgastrechte der DB AG

hier

hier

hier

 4  BEV: Aktuelle Informationen hier
 5 Änderungen zur Besteuerung von Fahrvergünstigungen für Versorgungsempfänger hier
 6 Sperrlisten hier
 7 Verzeichnis der Fahrvergünstigungsgemeinschaft
Deutscher Eisenbahnen (FDE)
hier
 8 Entfernungsrechner für Fahrvergünstigungen hier
 9 Fahrkartenautomaten (NTA) Stand: 13.12.2009
hier
10
Kontingentabfrage am NTA hier
11 *Gültig ab 13.12.2009

Aktuelle Informationen zum Jobticket M
und zur Familienheimfahrt - Teil 1 - 4
Teil 1

Teil 2

Teil 3

Teil 4
 12 Internationale Fahrvergünstigungen hier


 
 

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