Grundsätzliches zur Fahrvergünstigung:
10.05.2010 Den Fahrvergünstigungsregelungen liegt der Fahrvergünstigungs-Tarifvertrag sowie der JobTicket Tarifvertrag zu Grunde. Damit haben sie den gleichen Stellenwert wie andere Tarifverträge auch. Weiter spielen bei den Fahrvergünstigungsregelungen steuerrechtliche Vorschriften eine bedeutende Rolle.
Die nachstehenden Informationen stammen von der DB AG bzw. dem BEV und sind im Original wiedergegeben.
Da sich Euro-Beträge, Rufnummern, Anschriften sowie die FDE-Liste laufend ändern können, kann keine Gewähr zu den Angaben gegeben werden. (Für Hinweise bezüglich Änderungen sind wir dankbar)
Ausführliche Informationen können den BFW-Broschüren 708/5 (Neuregelung der persönlichen Fahrvergünstigungen) und 713/1 (Job-Ticket M) (BFW-Ratgeber), welche ausschließlich über die Ortsverwaltungen erhältlich sind, entnommen werden.
| 1 | DB AG: Ansprechpartner zu den Fahrvergünstigungen |
hier |
| 2 | BEV: Ansprechpartner zu den Fahrvergünstigungen |
hier |
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3 3.1 3.2 |
DB AG: Aktuelle Informationen 2010 DB AG: Aktuelle Information zum Fahrplanwechsel 13.12.2009 |
hier |
| 4 | BEV: Aktuelle Informationen | hier |
| 5 | Änderungen zur Besteuerung von Fahrvergünstigungen für Versorgungsempfänger | hier |
| 6 | Sperrlisten | hier |
| 7 | Verzeichnis der Fahrvergünstigungsgemeinschaft Deutscher Eisenbahnen (FDE) |
hier |
| 8 | Entfernungsrechner für Fahrvergünstigungen | hier |
| 9 | Fahrkartenautomaten (NTA) Stand: 13.12.2009 |
hier |
| 10 |
Kontingentabfrage am NTA | hier |
| 11 | *Gültig ab 13.12.2009 Aktuelle Informationen zum Jobticket M und zur Familienheimfahrt - Teil 1 - 4 |
Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 |
| 12 | Internationale Fahrvergünstigungen | hier |





















