Rechtsschutz
27.09.2007
TRANSNET-Mitglieder sind fein raus. Sie können es sich leisten, Ihre Rechte geltend zu machen und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das Kostenrisiko in genehmigten Rechtsschutzverfahren trägt die TRANSNET. Der berufliche Rechtsschutz umfasst Arbeits-, Sozial- und Disziplinarverfahren ebenso wie Straf- und Zivilverfahren, soweit die Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Berufs- oder Dienstverhältnis stehen.Ein Beispiel:
In einem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren entstehen unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird, bei einem Bruttoverdienst im Monat von 2.000,00 und durchgeführter Beweisaufnahme vom Kläger selbst aufzubringende Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 . Für ein Berufungsverfahren sind unter den genannten Voraussetzungen ca. 2.000,00 zu veranschlagen. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Darüber hinaus können sich TRANSNET-Mitglieder nach Absprache mit dem zuständigen TRANSNET-Servicebüro durch ca. 150 DGB-Rechtsschutz Büros in allen beruflichen und dienstlichen Rechtsfragen kostenlos beraten oder vor den jeweiligen Gerichten vertreten lassen.
Grundsätzliche Rechtsfragen, die Arbeitnehmerinteressen und deren Familien berühren, bis hin zu Musterverfahren oder den Gang zum Bundesverfassungsgericht sind bei der Bundesrechtsstelle des DGB in besten Händen.
Weitere Informationen und Termine für ein Beratungsgespräch erhalten unsere Mitglieder in allen TRANSNET-Servicebüros.
Familien-Rechtsschutz
Neben dem beruflichen Rechtsschutz ist auch eine Familien-Rechtsschutzversicherung für unsere Mitglieder für den privaten Bereich im Gewerkschaftsbeitrag enthalten.
Die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Familien-Rechtsschutzversicherung setzt voraus, dass bei Eintritt in die TRANSNET nicht auf die Teilnahme am Gruppenvertrag verzichtet wurde.
Sollten sich dennoch Mitglieder entscheiden, nicht an der Familien-Rechtsschutzversicherung teilzunehmen, wird ihnen in Form einer einmaligen Zahlung zum Anfang des Folgejahres ein Teil des Mitgliedsbeitrages erstattet. Die Höhe dieser Erstattung orientiert sich an dem Zeitraum der Nichtteilnahme im laufenden Jahr und an den Kosten, die der TRANSNET, bezogen auf das einzeln an der Versicherung teilnehmende Mitglied, aus deren Durchführung erwachsen.
Der Verzicht auf die Teilnahme am Gruppenvertrag kann jederzeit durch die Mitglieder schriftlich widerrufen werden. Den Widerruf schicken sie bitte an die ihre zuständige Ortsverwaltung. Für eventuelle Rückfragen steht ihnen gern ihre zuständige Ortsverwaltung zur Verfügung.
Wer ist versichert?
- Sie selbst als Mitglied der TRANSNET Gewerkschaft und Teilnehmer am Gruppenvertrag;
- Ihr Ehegatte/in;
- Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder);
- Ihre unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - ohne Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen -
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bezieht sich der Versicherungsschutz auf den im Inland gelegenen Erst- und Zweitwohnsitz (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus) des Mitglieds, sofern es diesen selbst bewohnt. Die dem Erst- und Zweitwohnsitz zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind mitversichert.
In welchen Bereichen besteht Rechtsschutz?
Für Sie als Mitglied der TRANSNET besteht schon traditionell der satzungsgemäße Rechtsschutz für Ihren beruflichen Bereich (nicht versichert sind der Ehegatte/in).
Der Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz ist die ideale Ergänzung. Versichert ist Ihr privater Lebensbereich, soweit Rechtsbereiche betroffen sind, die alle Mitglieder gleichermaßen berühren können. Dazu gehört auch der öffentliche Straßenverkehr, wenn Sie und die weiteren versicherten Personen daran als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast teilnehmen.
Es gibt jedoch Rechtsbereiche, die nicht alle betreffen und deshalb im Gruppenversicherungsvertrag nicht berücksichtigt werden. So hat beispielsweise nicht jeder ein Auto oder vermietete Wohnungen. Deshalb sind alle Rechtsstreitigkeiten, die rund um ein Motorfahrzeug sowie Anhänger entstehen können, ebenso wenig versichert wie Angelegenheiten, die Sie in der Eigenschaft als Vermieter betreffen. Für diese und andere Rechtsbereiche bietet die DEVK einen besonderen preiswerten Versicherungsschutz als Ergänzung zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz an (siehe Ergänzungsangebote 1 bis 4 sowie Multi-Schutz).
Folgende Leistungsarten werden nicht vom Versicherungsschutz umfasst: (§ 5 Ziffer 2 Buchstabe c des Gruppenversicherungsvertrag)
- Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz (sind in der Mitgliedschaft enthalten, gelten aber nur für das Gewerkschaftsmitglied)
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz - innerhalb des Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht -
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz,
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Streitigkeiten, die sich auf solche Häuser, Wohnungen und Räume beziehen, die Dritten - auch unentgeltlich - überlassen sind. Nicht versichert sind ferner Häuser, Wohnungen und Räume, die im Zusammenhang mit einer selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit stehen, auch wenn diese nur nebenberuflich ausgeübt wird.
Kein Versicherungsschutz besteht im Bereich der Leistungen der TRANSNET nach § 17 ihrer Satzung, also für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis im Bereich der satzungsgemäßen Zuständigkeit der TRANSNET (§ 2 ihrer Satzung) oder der Tätigkeit für die Gewerkschaft oder der Personal- bzw. Betriebsratstätigkeit stehen.
Dies gilt entsprechend für den mitversicherten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner des Mitglieds.
Rechtsschutz-Ergänzungsangebote
- zusätzlich zum Gewerkschaftsbeitrag -
Rechtsschutz Multi-Schutz für TRANSNET-Mitglieder
Zusatzpakete zum Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz der TRANSNET Gewerkschaft
Das Rechtsschutz Multi-Paket Mobil enthält:
- Erweiterter Verkehrs-Rechtsschutz (er bietet Schutz für Sie und Ihre Familie, bzw. den nichtehelichen Lebenspartner und alle auf diesen Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge).
- Allgemeiner Versicherungsvertrags- und Steuer-Rechtsschutz.
- Verwaltungs-Rechtsschutz (gilt im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten ab Klageerhebung).
- Aktiv Straf-Rechtsschutz (Opferschutz).
- Ein nichtehelicher Lebenspartner hat durch das Multi-Paket auch Versicherungsschutz im Umfang des Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutzes.
- Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall, auch nicht bei Inanspruchnahme des Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutzes.
- Die Deckungssumme beträgt 300.000 Euro und gilt auch für Rechtsschutzfälle des Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutzes
Das Rechtsschutz Multi-Paket Standard enthält:
Alle zuvor beschriebenen Leistungen ohne den Erweiterten Verkehrs-Rechtsschutz.
Der Jahresbeitrag (einschließlich der Versicherungssteuer) beträgt 44,30 .
Informationen und Antragsformulare sind bei den TRANSNET Ortsverwaltungen, Servicebüros, der Zentrale Berlin sowie bei der TRANSNET Service GmbH erhältlich.
Ergänzungsangebot 1:
Erweiterter Verkehrs-Rechtsschutz für alle Pkw, Wohnmobile, Krafträder, Wohnwagen und Anhänger des Mitglieds und seiner Familie
Angebot der DEVK (Jahres-/Monatsbeiträge einschließlich Versicherungssteuer, zz. 19 Prozent)
| Selbstbeteiligung | SB 250 |
SB 150 |
Ohne SB |
| monatlich |
3,36 |
3,85 |
4,61 |
| jährlich |
40,30 | 46,20 |
55,30 |
Ergänzungsangebot 2:
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Übernahme der Selbstbeteiligung bei Inanspruchnahme des Gruppenversicherungsvertrags (Jahresbeitrag: 23,80 ; monatlich: 1,98 )
Ergänzungsangebot 3:
Privat-/Familien-Rechtsschutz für den nichtehelichen/nicht eingetragenen Lebenspartner des Gewerkschaftsmitglieds bei einer Selbstbeteiligung von 100 je Rechtsschutzfall (Jahresbeitrag: 26,40 ; monatlich: 2,20 )
Ergänzungsangebot 4:
Rechtsschutz für Vermieter (Jahresbeitrag unterschiedlich, richtet sich nach vermietete Wohneinheiten)
Darüber hinaus können Sie als Mitglied im Gruppenversicherungsvertrag individuell, auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmt, alle Rechtsbereiche ideal ergänzen. Das exklusive Preis-Leistungsverhältnis gilt nur für TRANSNET-Mitglieder und kann sich sehen lassen. Es wird Sie überzeugen!
Informationen und Antragsformulare sind bei den TRANSNET Ortsverwaltungen, Servicebüros und der Zentrale Berlin erhältlich oder direkt bei der:
DEVK Zentrale
50729 Köln
Telefon: 0 18 02 / 75 77 57; Fax: 02 21 / 7 57 22 01
E-Mail: info@devk.de
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