Deutsche Bahn: TRANSNET und GDBA begrenzen Zeitarbeit – GDL verbreitet Unsinn
31.07.2008
TRANSNET und GDBA werden Zeitarbeit bei der DB AG eingrenzen. Es besteht bereits Übereinstimmung mit der Arbeitgeberseite, dass dazu eine verbindliche Höchstquote festgeschrieben wird. Mit einem neuen Tarifvertrag wurde die Grundlage dazu gelegt. Behauptungen der GDL, es handele sich hier um einen Dumpingtarifvertrag, sind böswillig und unsinnig.
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA wird Zeitarbeit bei der Deutschen Bahn AG eingrenzen. Beide Gewerkschaften haben dazu mit der Arbeitgeberseite vereinbart, dies in eine verbindliche Quote festzuschreiben. „Diese Quote soll für die jeweiligen Betriebe festgelegt werden“, kündigten TRANSNET-Vize Alexander Kirchner und der stellvertretende GDBA-Vorsitzende Heinz Fuhrmann an. Ziel sei es, eine Regelung zu erreichen, nach der Zeitarbeit der Ausnahmefall und das normale Arbeitsverhältnis der Regelfall bleibt“.
Die Grundlage für dieses Vorgehen wurde durch einen neuen Tarifvertrag gelegt, den TRANSNET und GDBA mit der Arbeitgeberseite Mitte Juli vereinbart hatten. „Erst dieser Tarifvertrag macht es möglich, überhaupt eine Quote festzuschreiben“, unterstrichen Kirchner und Fuhrmann. Im Zusammenhang mit diesem Tarifvertrag sei es auch gelungen, die Bezahlung von Zeitarbeit deutlich zu verbessern. Von der GDL nun aufgestellte Behauptungen, es handele sich hierbei um einen „Dumpingtarifvertrag“, seien „böswillig und unsinnig“, erklärten die beiden Gewerkschafter. Die GDL verschweigt, dass der bisher für den Bereich Zeitarbeit gültige GDL-Tarifvertrag „weit unter dem Niveau, das TRANSNET und GDBA nunmehr vereinbart haben, liegt“.
„Ein Beschäftigter der neuen Tochter DB Bahn-Service, der als Lokomotivführer eingesetzt wird, erhält nach dem Tarifvertrag von TRANSNET und GDBA im Gesamtvolumen nicht weniger, als ein Beschäftigter außerhalb der Zeitarbeit, der unter die Bezahlung nach dem im Frühjahr vereinbarten Tarifvertrag für Lokomotivführer fällt.“, stellten Kirchner und Fuhrmann fest. Außerdem sei eine Vereinbarung getroffen worden, nach der ein Beschäftigter in Zeitarbeit vorrangig einen Regelarbeitsplatz erhalten wird. Für länger beschäftigte Arbeitnehmer der Zeitarbeit wurde „equal pay“ vereinbart.















