Regionalverkehr Kurhessen-Süd: Busfahrer erhalten Lohnerhöhung nicht - Klagen gegen Rechtsbruch
08.10.2008
Zahlreiche Busfahrer der Regionalverkehr Kurhessen-Süd haben ihre Lohnerhöhung nicht erhalten. Das Unternehmen verweigert die Zahlung. TRANSNET und GDBA hatten die Erhöhungen jedoch tarifvertraglich vereinbart. Die Gewerkschaften sehen im Verhalten der Arbeitgeber einen klaren Rechtsbruch. Betroffenen wird für Klagen Rechtsschutz gewährt.
Zahlreiche Busfahrer der Regionalverkehr Kurhessen-Süd (RKH-Süd) haben die ihnen zustehende Lohnerhöhung nicht erhalten. Dabei hatte die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA in diesem Jahr entsprechende Einkommensverbesserungen durchgesetzt. Danach sollten die Busfahrer u. a. ab August dieses Jahres 70 Euro mehr Geld bekommen. Die Arbeitgeberseite verweigert nun den Beschäftigten, die vor August 1996 eingestellt wurden, die Zahlung.
Begründet wird dies mit angeblichen individuellen Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag. Betroffen ist gut ein Drittel der 150 Busfahrer der RKH-Süd, die in Weiterstadt bei Darmstadt, Offenbach, Hanau und Bad Homburg angesiedelt ist. „Was hier geschieht, ist Lohndiebstahl“, stellte der Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA, Bernd Sehmisch fest. Es handele sich um einen „klaren Rechtsbruch“ der Arbeitgeberseite. Die ausgehandelte Lohnerhöhung stehe allen Beschäftigten gleichermaßen zu. Sehmisch verwies darauf, dass die Gewerkschaften den Betroffenen Rechtsschutz gewähren, um gegen das Vorgehen der Arbeitgeberseite zu klagen.















