Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung
05.03.2008
der außerordentliche Gewerkschaftstag im Juli 2007 hat Verbesserungen in der Unfallversicherung beschlossen.
Der bisherige Unfallschutz wurde zum 01. August 2007 um eine
Berufs-Unfallversicherung
ergänzt.So sind unsere Mitglieder nun Rund um die Uhr gegen die Folgen eines Unfalls versichert, ganz gleich, ob der Unfall in der Freizeit oder in der Ausübung des Berufes passierte. Der Versicherungsschutz umfasst nun auch Arbeits- und Dienstunfälle sowie Wegeunfälle, d.h. Unfälle bei direkten Fahrten vom und zum Arbeitsplatz.
Die Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung ist in unserer Satzung unter § 19 geregelt.
1. Für die Mitglieder der TRANSNET ist als Gruppenversicherung eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossen, deren Versicherungsschutz sich auf alle Mitglieder erstreckt, die mindestens drei Monate der TRANSNET angehören und Beiträge nach § 12 zahlen. § 8 Ziffern 4 und 5 sind zu berücksichtigen.
Die Wartezeit von drei Monaten wird auch durch bei Übertritt gemäß § 8 der Satzung anzurechnende Mitgliedschaftszeiten erfüllt. Mitglieder, die mit ihrem Beitrag mehr als zwei Monate in Verzug sind, haben keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstelle, die nicht als Unfälle im Sinne der Reichsversicherungsordnung oder als Dienstunfälle im Sinne des Beamtengesetzes gelten.
2. Für die Mitglieder der TRANSNET ist als Gruppenversicherung eine Berufs-Unfallversicherung abgeschlossen.
Es besteht Versicherungsschutz für Arbeits- und Dienstunfälle, die bei der versicherten Person während der Wirksamkeit des Gruppenvertrages über beruflichen Versicherungsschutz eintreten.
Zu den beruflichen und dienstlichen Unfällen zählen auch die Wegeunfälle, d.h. die direkten Fahrten von und zum Arbeitsplatz.
Es werden folgende Versicherungsleistungen gewährt:
Freizeit-Unfallversicherung
1. Eine Invaliditätsleistung
in Höhe des 500fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes, mindestens jedoch 1.300,00 , als einmalige Kapitalentschädigung bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil; für Rentner (einschließlich Mitglieder im Vorruhestand) und Ruhestandsbeamte ist eine Invaliditätsentschädigung nur mitversichert, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und Vollbeiträge entrichten;
2. Ein Unfallkrankenhausgeld
bis zum 30fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes als einmalige Leistung, pro Tag der stationären Behandlung darf der Betrag von 60,00 nicht überschritten werden. Der Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden als zwei Kalendertage gerechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Unfallkrankenhausgeldes ist, dass der Versicherte wegen eines außerberuflichen Unfalls mindestens 48 Stunden in einem Krankenhaus Aufnahme gefunden hat.
Unfallkrankenhausgeld wird während eines Zeitraumes von längstens zwei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
Unfallkrankenhausgeld entfällt bei dem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
3. Eine Todesfallleistung
in Höhe des 200fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes,
Den Antrag hierzu gibt es bei allen TRANSNET Organisationsstellen.
Im einzelnen und im übrigen gelten für die Freizeit-Unfallversicherung der Gruppenversicherungsvertrag und die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, wie sie auch aus dem dem Mitglied ausgehändigten Versicherungsausweis ersichtlich sind.
Berufs-Unfallversicherung
1. Eine Invaliditätsleistung
in Höhe des 500fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes, mindestens jedoch 1.300,00 als einmalige Kapitalleistung bei Vollinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil.
2. Ein Unfallkrankenhausgeld
bis zum 30fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes als einmalige Leistung, höchstens jedoch 60,00 pro Tag der stationären Behandlung. Mehrere Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles werden als zusammenhängender Aufenthalt gewertet. Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden je als ein Kalendertag gerechnet. Unfallkrankenhausgeld wird während eines Zeitraumes von längstens zwei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Unfallkrankenhausgeld entfällt bei dem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
3. Eine Todesfallleistung
in Höhe des 200fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes.
4. Eine Kurkostenbeihilfe
bis zu 1.000,00 wird gezahlt, wenn innerhalb von drei Jahren (vom Unfalltage an gerechnet) wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt wurde.
5. Eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Bei sehr schweren Unfallverletzungen zum Beispiel Querschnittslähmung, Amputation von Hand oder Fuß, schwerer Schädel-Hirn-Verletzung, schweren Brüchen oder gewebezerstörenden Schäden an inneren Organen, schweren Verbrennungen oder Erblindung beziehungsweise hochgradige Sehbehinderung erhält der Betroffene eine Sofortleistung in Höhe von 2.000,00 .
6. Zahnersatz- und Behandlungskosten
Fallen infolge eines beruflichen Unfalls Zahnersatz- und Behandlungskosten bei Schneide- und Eckzähnen an, werden diese bis zu 300,00 übernommen.
Im einzelnen und im übrigen gelten für die Berufs-Unfallversicherung der Gruppenversicherungsvertrag und die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.
Ein Anspruch auf Leistungen aus den Gruppenversicherungen besteht nur dann, wenn kein Anspruch auf andere vergleichbare Leistungen auf Grund eines Tarifvertrages besteht.
Versichert sind ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft TRANSNET, die nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV) oder eines Tarifvertrages erfasst sind bzw. werden, der Leistungen gewährt, die den Leistungen dieses Gruppenversicherungsvertrages entsprechen.
Als Monatsbeitrag des Mitgliedes gilt der Durchschnittsbeitrag, der sich aus den letzten, vor dem Unfall geleisteten drei Monatsvollbeiträgen ergibt.
Verhaltensregeln im Schadenfall
Um Ansprüche aus der Freizeit-Unfallversicherung und beruflichen Unfallversicherung zu sichern und nachweisen zu können, ist es dringend erforderlich, sich sofort in ärztliche Behandlung zu begeben. Der Arzt ist dabei darauf hinzuweisen, dass bei ihm möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen angefordert wird.
Jeder Unfall, der sich während der Freizeit, der Arbeit oder des Dienstes sowie auf dem Hin- und Rückweg ereignet, ist unverzüglich der zuständigen Ortsverwaltung der TRANSNET anzuzeigen, wenn durch den Unfall
a) ein Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden bewirkt wird (gilt nur für Freizeit-Unfallversicherung);
b) eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) eintritt oder befürchtet werden muss
oder
c) der Tod eintrat.
Ansprüche auf Invaliditätsleistung müssen spätestens innerhalb einer Frist von 15 Monaten ab Unfalltag geltend gemacht werden. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Die Fristversäumnis hat grundsätzlich den Rechtsverlust zur Folge.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Wunsch bei der/dem zuständigen Ortsverwaltung/ Servicebüro der TRANSNET.
Wo erhalte ich eine Unfallmeldung / ein Antragsformular für den Versicherungsfall?
Die Unfallmeldung für die Freizeit- Unfallversicherung und das Antragsformular für den Versicherungsfall der Berufs-Unfallversicherung gibt es in allen TRANSNET Organisationsstellen (Ortsverwaltung, Servicebüro und Zentralen).
Was mache ich, wenn die Unfallmeldung oder das Antragsformular fertig ausgefüllt ist?
Die ausgefüllte Unfallmeldung zur Freizeit-Unfallversicherung schicke ich an meine Ortsverwaltung (ggf. Servicebüro) zurück. Die Ortsverwaltung bestätigt die satzungsgemäße Beitragszahlung und sendet ihn zur weiteren Bearbeitung an das TRANSNET BFW/FUV, Postfach 11 01 43, 60036 Frankfurt/Main.
Das ausgefüllte Antragsformular zur Berufs-Unfallversicherung schicke ich ebenfalls an meine Ortsverwaltung (ggf. Servicebüro). Die Ortsverwaltung bestätigt die satzungsgemäße Beitragszahlung und dass das Mitglied nicht dem persönlichen und sachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (LzK-TV) unterliegt und sendet ihn zur weiteren Bearbeitung an:
DEVK Zentrale
Gruppe Unfall 8950
Riehler Straße 190
50735 Köln
Was ist zu beachten?
Bei der Unfallmeldung zur Freizeit-Unfallversicherung muss der Arbeitgeber auf dem Antrag bestätigen, dass der Unfall nicht während der Arbeitszeit erfolgt ist.
Für die Mitglieder, die nicht ein einem Arbeitsverhältnis stehen, entfällt diese Bestätigung.
Darüber hinaus muss für alle Mitglieder eine Bestätigung vom Krankenhaus für den Zeitraum des Aufenthaltes auf dem Antrag eingetragen sein.
Für weitere Fragen stehen unseren Mitgliedern die Kolleginnen und Kollegen in allen Organisationsstellen gern zur Verfügung. Natürlich auch über unsere Service-Hotline 0 18 05 / 38 37 38 (14Cent/Minute).
Diese Website ist barrierefrei. Das kann unter Umständen Auswirkungen auf die
Darstellung unserer Webseiten auf Ihrem Browser haben.
» Weitere Infos!















